Die Bundes- und demnächst auch die Landesbehörden sind laut Behinderten- Gleichstellungsgesetz verpflichtet völlig barrierefreie Seiten anzubieten. Alle anderen Seiten müssen sich nicht daran halten. Es sollte sich jeder Betreiber nur fragen, ob und warum er Barrieren in sein Angebot einbaut und ob er behinderte oder in ihren Möglichkeiten eingeschränkte Menschen tatsächlich ausschließen will. Senioren stellen einen großen und kaufkräftigen Teil der Bevölkerung dar. Gerade sie leiden oft unter den genannten Einschränkungen und so sollte man ihnen den Zugang zum eigenen Angebot so leicht wie möglich machen. Wir gestalten ansprechende Internetseiten, die für jeden erreichbar sind, der die Seite auch erreichen soll. Sie als Auftraggeber bestimmen, welche Barrieren abgebaut werden sollen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter in der Erstellung und Pflege barrierefreier Seiten. Weitere Informationen geben wir gern in einem persönlichen, individuellen Gespräch. |